Finanzielle Förderung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket

Da unserem Lern- und Nachhilfeinstitut durchaus bewusst ist, dass es nicht jeder Familie leicht fällt die finanziellen Mittel für die private Förderung ihrer Kinder aufzubringen, sind wir ihnen gerne dabei behilflich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Einen Anspruch auf diese Leistung können Eltern von Kindern erheben, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Aber auch diejenigen, die auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesen sind.

Bei Bewilligung einer geeigneten Lernförderung werden die Kosten somit staatlich gefördert und die Nachhilfe für Ihr Kind ist somit kostenfrei.

Einzelunterricht

60 Minuten

* 24 Monate Laufzeit  
  2 Einheiten / Woche

Gruppenunterricht

45 Minuten

* 24 Monate Laufzeit  
  2 Einheiten / Woche

Einzelunterricht

60 Minuten

* 24 Monate Laufzeit  
  2 Einheiten / Woche

Einzelunterricht

60 Minuten

* 24 Monate Laufzeit  
  2 Einheiten / Woche

Gruppenunterricht

45 Minuten

* 24 Monate Laufzeit  
  2 Einheiten / Woche

Einzelunterricht

60 Minuten

* 24 Monate Laufzeit  
  2 Einheiten / Woche